Platzordnung

Allgemein

Die Trainingsplätze und das Vereinsgelände sind unbedingt von Hundekot freizuhalten, das Markieren ist zu unterbinden. Vor dem Trainingsbeginn soll der Hund genügend Zeit haben, sich außerhalb der Hundeplätze zu lösen. Hinterlassenschaften sind sofort zu entfernen. (Schaufeln sind auf den Hundeplätzen vorhanden) Den Anweisungen der Ausbilder ist grundsätzlich folge zu leisten. Der Hundeführer ist während der gesamten Ausbildungszeit für die Beaufsichtigung seines Tieres verantwortlich. Die Hund sind grundsätzlich angeleint, auf dem gesamten Vereinsgelände gilt Leinenpflicht. Ausnahmen: Anweisung der Ausbilder ist das Ableinen gestattet. Für die Teilnahme an der Ausbildung gelten folgende Regeln: – Vorhandensein einer aktuellen und belastungsfähigen Schutzimpfung – Vorhandensein einer ausreichenden Haftpflichtversicherung Beide Dokumente müssen auf Verlangen des Vorstandes oder der Ausbilder vorgezeigt werden können.

Training und Ausbildung

Zum Training sind mitzubringen: Halsband (kein Geschirr) und Leine (1 m lang , ohne Schlaufen und Ringe), Spielzeug und Futter als Belohnung. Die Verwendung von Stachelhalsbändern ist nur bei VPG und nur in Absprache mit den Ausbildern gestattet. Der Einsatz von Elektroreizgeräten ist grundsätzlich verboten! Die Unterbringung der Hunde in den Pausen ist in den dafür vorgesehenen Boxen, im Auto oder dem Hundeparkplatz (Anbindestange hinter dem Vereinsheim) möglich. Das Anbinden der Hunde vor dem Vereinsheim ist nicht gestattet. Die Benutzer der Hundeboxen achten auf deren Sauberhaltung. Läufige Hündinnen dürfen an der Ausbildung teilnehmen. Eltern achten während der gesamten Ausbildung auf ihre Kinder. Während des Schutzdienstes läuft kein Kind über den Platz. Die Benutzung der Hundeplätze außerhalb der Trainingszeiten erfolgt auf eigenes Risiko und nur ins Absprache mit den Ausbildern. Nach der Ausbildung sind alle verwendeten Geräte und Trainingsmittel wieder an die dafür vorgesehenen Plätze aufzuräumen.

Parken und Vereinsheim

Das Parken ist auf den ausgewiesenen Parkflächen möglich. Der Anfahrtsweg zur Hunde und Pferdeschule muss freigehalten werde. Für abgestellte Fahrzeuge und mitgebrachte Wertsachen übernimmt der Verein keine Haftung. Hunde dürfen nicht mit in das Vereinsheim gebracht werden. Ausnahme sind Welpen und Junghunde bis zum Alter von sechs Monaten.