04.05.2020 – Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes

Liebe Vereinsmitglieder,

von vielen Seiten wurden wir als Vorstand immer wieder gefragt, wann der Trainingsbetrieb wieder beginnen kann. Am 2. Mai 2020 wurde die neue Allgemeinverfügung, mit Wirkung ab 4. Mai 2020, hierzu veröffentlich.

“ Hygieneregeln für Außensportstätten

  • Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
  • Bei Sportstätten im Freien dürfen nicht mehr als eine Person pro 20 m² Nutzungsfläche trainieren; der Mindestabstand zwischen Sportlern und Trainern ist in jeder Trainingseinheit sowie den Pausen einzuhalten. Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt. Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden.
  • Der Mindestabstand zwischen den Personen von mindestens 1,50 Meter ist auch in den Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife, zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern.
  • Enge Bereiche sind so umzugestalten oder der Zugang zu beschränken, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Die Sportstätte darf für den Publikumsverkehr nicht geöffnet werden.“

 

Für uns als Verein werden die o. a. Punkte wie folgt umgesetzt, bis hierzu neue Reglementierungen erlassen werden:

  1. Die Hundeplätze stehen für den Trainingsbetrieb jedem Vereinsmitglied zur Verfügung. Mehr als 5 „Mensch-Hund-Teams“ pro Platz, unter Einhaltung der o. a. Sicherheitsabstände von mind. 1,5 m, sind nicht gestattet.
  2. Trainingseinheiten, die den Mindestabstand nicht gewährleisten können, sind nicht gestattet.
  3. Die Kantine ist für Vereinsmitglieder geöffnet, wird jedoch auf ein Minimum beschränkt. Das Vereinsheim als auch die Garnituren im Freien können nicht genutzt werden, denn dies hätte Gastronomiecharakter und ist weiterhin strikt untersagt.
  4. Ebenso sind Ansammlungen ohne Wahrung des Mindestabstandes zu vermeiden (Wanderhütte IGP-Platz).
  5. Nicht-Vereinsmitgliedern ist der Zugang zum Gelände untersagt. Auch der Verkauf von Speisen und Getränken an selbige.
  6. Angeleitete Trainingseinheiten (Kreisbetrieb, Junghundgruppen, THS-Gruppen, RO-Gruppen) finden in Kleinstgruppen, ausschließlich für Vereinsmitglieder, wieder statt. Die Welpenstunde wird vorerst nicht durchgeführt, da hier vorrangig Nicht-Vereinsmitglieder teilnehmen.
  7. Einmalhandtücher werden zur Verfügung gestellt. Wir bitte um sparsame Nutzung.
  8. Eine Nutzung der Reithalle ist untersagt, da hier sportliche Aktivitäten nicht unter freiem Himmel durchgeführt werden.

Im Sinne aller bitten wir euch die o. a. Regelungen zu beachten und einzuhalten.

Bei Fragen stehen wir euch selbstverständlich gern zur Verfügung.

– Euer Vorstand –